Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Starke Rückendeckung bei Konflikten mit Vertragspartnern, Lieferanten oder zahlungsunwilligen Kunden.

FÜR CA. 500 BRANCHEN

Wir bieten den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für diverse Branchen

MEDIATION

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Umfassend abgesichert mit Vertrags-Rechtsschutz für Firmen

Aufgrund eines angeblichen Mangels will ein Kunde seine Rechnung nicht begleichen? Oder Ihr Lieferant verweigert den Austausch einer defekten Ware? Mit einem Firmen-Vertrags-Rechtsschutz können sich Selbstständige, Freiberufler oder Unternehmer vor hohen Kosten bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eigene vertragliche Ansprüche geltend machen oder die Ihres Vertragspartners abwehren wollen.

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Christian Klupsch
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Was ist Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Das Nichteinhalten von Verträgen kann gerade für Selbstständige, Unternehmen und Freiberufler existenzielle Auswirkungen haben. Unbezahlte, von Ihnen erbrachte Leistungen, aber auch ungerechtfertigte Forderungen an Ihre Firma, sind nicht nur belastend, sondern bringen langfristig aufgestellte Kalkulationen durcheinander. So kann Ihre Liquidität sowie der flüssige Ablauf Ihrer Unternehmensaktivitäten gefährdet sein. Daher ist es besonders wichtig, in solchen Situationen sein Recht einzufordern. Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz unterstützt Sie dabei, Ihre Ansprüche geltend zu machen.

Der Vertragsrechtsschutz für Firmen sorgt dafür, dass Sie schnell eine faire Lösung finden. Er übernimmt die Prozesskosten und hilft Ihnen außergerichtlich mit Wirtschaftsmediation.

Für welche Art von Verträgen gilt der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz?

Er hilft Ihnen beispielsweise bei Streitigkeiten und der Durchsetzung offener Forderungen rund um:

  • Verträge über den Kauf oder Verkauf von Waren
  • Installations- oder Reparaturaufträge
  • Herstellungs- oder Dienstleistungsverträge
  • Verträge mit Kunden bzw. Lieferanten im Produktions- oder Dienstleistungsbereich
  • Beraterverträge (zum Beispiel mit Steuer- oder Unternehmensberater)
  • Bank- oder Kreditverträge

Voraussetzung für das Inkrafttreten des Vertragsrecht-Versicherungsschutzes ist ein Mindeststreitwert von 300 Euro.

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Kein Problem - rufen Sie mich einfach an! Gerne helfe ich Ihnen persönlich weiter.

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Häufig gestellte Fragen:

  • Das hängt von 3 Faktoren ab: Branche, Mitarbeiteranzahl und Umsatz. Erstellen Sie sich einfach selber ihr individuelles Angebot.
  • Ja, der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz hat eine Wartezeit von 3 Monaten.
  • JA. Im Firmen-Vertrags-Rechtsschutz haben Sie freie Anwaltswahl.

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